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   BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 42.90   

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BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 42.90 (https://dejure.org/1990,8160)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1990 - 2 WD 42.90 (https://dejure.org/1990,8160)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1990 - 2 WD 42.90 (https://dejure.org/1990,8160)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahmen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - Verstoß gegen die Pflicht zu sachgerechtem außerdienstlichem Verhalten - Anforderungen an die Berücksichtigung der Eigenart und Schwere eines Dienstvergehens - Milderungsgründe bei Disziplinarmaßnahmen

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.04.1987 - 2 WD 20.87

    Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen einen Soldaten nach abgeschlossenem

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 42.90
    Nach der bisherigen Rechtsprechung sei in solchen Fällen ein Beförderungsverbot Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG Urteile vom 25. Februar 1982 - 2 WD 53/81 - und vom 8. April 1987 - 2 WD 20/87).

    Der Senat hat in solchen Fällen regelmäßig ein Beförderungsverbot verhängt, weil sich ein Soldat, der sich der Verantwortung für sein Verhalten durch Flucht zu entziehen versucht, für einige Zeit beförderungsunwürdig macht (BVerwG Urteile vom 8. April 1987 - 2 WD 20/87 - und vom 15. Dezember 1989 - 2 WD 9/89).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 2 WD 9.89

    Außerdienstliche Trunkenheitsfahrt - Unfallflucht - Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 42.90
    Der Senat hat in solchen Fällen regelmäßig ein Beförderungsverbot verhängt, weil sich ein Soldat, der sich der Verantwortung für sein Verhalten durch Flucht zu entziehen versucht, für einige Zeit beförderungsunwürdig macht (BVerwG Urteile vom 8. April 1987 - 2 WD 20/87 - und vom 15. Dezember 1989 - 2 WD 9/89).
  • BVerwG, 25.02.1982 - 2 WD 53.81

    Soldatengesetz - Verkehrsunfallflucht - Vertrauenswürdigkeit - Pflichtenmahnung

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 42.90
    Nach der bisherigen Rechtsprechung sei in solchen Fällen ein Beförderungsverbot Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG Urteile vom 25. Februar 1982 - 2 WD 53/81 - und vom 8. April 1987 - 2 WD 20/87).
  • BVerwG, 13.11.2007 - 2 WD 20.06

    Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat nach § 145d StGB; Vortäuschen einer

    Die Art und Weise, wie sich ein Soldat hinsichtlich der zum Schutz der Strafrechtspflege erlassenen Gesetze verhält, lässt regelmäßig Rückschlüsse auf sein Verantwortungsbewusstsein und damit auch seine dienstliche Zuverlässigkeit und Verwendbarkeit zu (vgl. Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

    Ferner stuft der Senat in ständiger Rechtsprechung die - außerdienstlich begangene - Straftat eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort als Dienstvergehen ein, bei dem im Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ebenfalls ein Beförderungsverbot, nicht jedoch eine Dienstgradherabsetzung in Betracht zu ziehen ist (Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - BVerwGE 86, 357, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -, vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - BVerwGE 93, 119, vom 17. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 65.91 -, vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - BVerwGE 103, 32 = NZWehrr 1994, 79, vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 WD 39.00 - vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 2 WD 23.01, 32.02 - BVerwGE 117, 117 = Buchholz 236.1 § 13 SG Nr. 9 und vom 17. Oktober 2006 - BVerwG 2 WD 21.05 -).
  • BVerwG, 12.06.2007 - 2 WD 11.06

    Anhörung der Vertrauensperson; Schlussanhörung durch Wehrdisziplinaranwalt;

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, dass es im Regelfall nicht mehr mit einer Kürzung der Dienstbezüge, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1996 BVerwG 2 WD 2.86 , vom 15. November 1990 BVerwG 2 WD 34.90 BVerwGE 86, 357, vom 15. November 1990 BVerwG 2 WD 42.90 , vom 27. Juni 1991 BVerwG 2 WD 23.91 BVerwGE 93, 119 f. und vom 26. Oktober 1993 a.a.O.).

    Durch sein außerdienstlich begangenes strafbares Verhalten, das Zweifel daran aufkommen ließ, ob er jederzeit für ein eventuelles dienstliches Fehlverhalten einstehen würde, hat er ein schlechtes Beispiel an Haltung und Pflichterfüllung gegeben (vgl. Urteil vom 15. November 1990 BVerwG 2 WD 42.90).

  • BVerwG, 16.02.2000 - 2 WD 50.99

    Unerlaubtes Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als vorsätzlicher Verstoß

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - <BVerwGE 86, 357 >, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -, vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [f.]> und vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - ).

    Er hat dadurch Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und seinem Verantwortungsbewußtsein geweckt (Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -).

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 WD 23.91

    Unfallflucht eines Soldaten - Beförderungsverbot - Gehaltskürzung

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 - und vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - sowie - BVerwG 2 WD 42.90 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 2 WD 21.05
    f) Bei der abschließenden Gesamtwürdigung des schuldhaften Fehlverhaltens des Soldaten ist davon auszugehen, dass der Senat in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen einstuft, dass es im Regelfall nicht mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - BVerwGE 86, 357, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -, vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - BVerwGE 93, 119, vom 17. Januar 1992 - BVerwG 2 WD 65.91 -, vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - BVerwGE 103, 32 = NZWehrr 1994, 79, vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 WD 39.00 - und vom 16. Oktober 2002 a.a.O.).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 WD 39.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Unfallflucht - Verletzung der

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, dass es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - <BVerwGE 86, 357>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 42.90 -, vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [f.]> und vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 20.93 - ).
  • BVerwG, 27.09.1994 - 2 WD 21.94

    Unfallflucht durch einen Soldaten - Verlassen der Unfallstelle ohne Einhaltung

    Insoweit erscheine eine Abweichung von der Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts, der das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft habe, daß es im Regelfall mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden sei, im vorliegenden Fall als nicht gerechtfertigt (vgl. Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 sowie BVerwG 2 WD 42.90 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.1993 - 2 WD 14.93

    Disziplinarmaßnahmen auf Grund einer Verurteilung wegen Trunkenheit im

    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das unerlaubte Entfernen eines Soldaten vom Unfallort als ein so schwerwiegendes Dienstvergehen eingestuft, daß es im Regelfall nicht mehr mit einer Gehaltskürzung, sondern mit einem Beförderungsverbot angemessen zu ahnden ist (vgl. Urteile vom 13. Mai 1986 - BVerwG 2 WD 2.86 -, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 - sowie - BVerwG 2 WD 42.90 - und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 2 WD 23.91 - <BVerwGE 93, 119 [120]> m.w.N.).
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